Bescheinigungen zur Notbetreuung (vom 16.03.20)
Hier finden Sie die Bescheinigungen zur Anmeldung für die Notbetreuung ab Mittwoch, den 18.03.2020.
Hier finden Sie die Bescheinigungen zur Anmeldung für die Notbetreuung ab Mittwoch, den 18.03.2020.
Sonntag Abend hat die Stadt Dortmund zusätzliche Informationen zur Notbetreuung auf ihrer Internetseite veröffentlicht:
"Schlüsselpersonen" dürfen ihre Kinder zur Notbetreuung bringen, wenn sie alleinerziehend sind oder beide Elternteile Schlüsselpersonen sind und wenn die Kinder
Den Nachweis darüber, dass Sie "Schlüsselperson" sind, können Sie zunächst über einen Dienstausweis, eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers oder eine Verdienstbescheinigung führen. Ebenso müssen Sie uns bescheinigen, dass Sie keine eigene Betreuung organisieren konnten und in jedem Falle eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitsgebers zeitnah einreichen.
Liebe Eltern, soeben erreicht uns eine Mail vom Ministerium für Schule und Bildung NRW, dass ab
Montag, 16.03.2020, der Unterricht bis zu den Osterferien ruht und ab sofort kein Unterricht mehr stattfindet.
Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag, 17.03.2020, aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. An diesen beiden Tagen stellen wir während der üblichen Unterrichts- und OGS – Zeit eine Betreuung, möchten Sie aber dringend darum bitten, von diesem Angebot nur dann Gebrauch zu machen, wenn Sie wirklich keine andere Lösung für Ihr Kind finden können. Zwar ist genug Personal anwesend, aber es gilt die Erregerübertragung einzudämmen. Dazu zählt jeder Kontakt, der ausbleibt!
Liebe Eltern,
auf der Seite des Schulministerium findet sich im Bereich "Informationen zum Thema Corona und Schule" eine "Aufsichtliche Weisung zur Schließung der schulischen Gemeinschaftseinrichtungen".
Hier wird gesagt, welche Kinder zu den betreuungsbedürftigen Schülerinnen und Schülern gehören.
Danach werden Kinder in der regulären Unterrichts- und OGS-Zeit betreut, deren Eltern in "unentbehrlichen Schlüsselpositionen" arbeiten, "sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten oder Arbeitsgestaltung (bspw. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann".
Zu den Schlüsselpersonen gehören Berufsgruppen,
dienen.
Allgemeine Informationen zum Thema "Corona":